Finanzielle Sorgen im Alter mindern

Im Alter hat jeder manchmal Unterstützung nötig, Angebote gibt es wie Sand am Meer, doch in der Fülle der Möglichkeiten stoßen wir leicht an unsere Grenzen. Wer berät kompetent in Sachen Pflege? Was tun, wenn die Rente nicht ausreicht? Wo stelle ich welchen Antrag?

Pflegeportal.org gibt auf seiner Webseite zahlreiche Anregungen, Tipps und Informationen für ein sicheres Leben in hohem Alter.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Unterstützung bei der Pflege in vielen Varianten; Pflegebetten, Inkontinenzmaterial, Gehilfen, selbst Desinfektionsmittel helfen bei der alltäglichen Pflege. So hilfreich diese Mittel sind, so kostspielig kann es auch werden.

Bei medizinischer Notwendigkeit gibt es aber mehrere Kostenträger. So werden Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse getragen, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern. Bis zu 60 EUR im Monat stehen für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln zur Verfügung, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Die Kosten für Hilfsmittel hingegen werden von der Krankenkasse getragen, wenn sie die erfolgreiche Krankenbehandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder eine vorhandene Behinderung ausgleichen. Auch gesetzliche und private Unfallversicherungen, die Rentenversicherung oder das Sozialamt können im Einzelfall für Kosten aufkommen, eine Nachfrage lohnt sich hier in jedem Fall.

 

Wohngeld: Zuschuss bei geringer Rente

Die Mieten werden ständig angehoben und auch die Lebenserhaltungskosten sind in den vergangenen Jahren gestiegen - die Rente aber steigt, wenn überhaupt, nur in kleinen Schritten. Wer mit einer sehr kleinen Rente auskommen muss, der sollte seinen Anspruch auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde prüfen lassen. Maßgebend bei der Berechnung der Höhe ist immer das gesamte Haushaltseinkommen, die Anzahl der im Haushalt lebenden Menschen und natürlich die Wohnkosten. Bei der Beantragung sind zahlreiche Unterlagen einzureichen, eine Antragstellung sollte zeitig erfolgen, denn der Zuschuss gilt erst ab Zeitpunkt der Antragstellung.

 

Grundrente und Grundsicherung

Oftmals kommt es zu Verwechslungen zwischen beiden Begriffen, viele meinen sogar, es sei ein und dasselbe: Grundrente und Grundsicherung. Gemeinsam haben sie nur, dass sie die finanzielle Versorgung im Alter sicherstellen sollen. Von der Grundrente profitieren Rentner und Rentnerinnen, die in die Rentenversicherung eingezahlt haben und lange gearbeitet haben, jedoch nur eine geringe Rente erwirtschaften konnten. Maximal 80% des Durchschnittsverdienstes und 33 Beitragsjahre gelten hier als Grundlage.

Die Grundsicherung hingegen kann unabhängig von der beruflichen Vergangenheit in Anspruch genommen werden. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, bei der gewisse Vermögensgrenzen nicht überschritten werden dürfen und die Regelaltersgrenze überschritten wurde. Beantragt werden kann beides bei der deutschen Rentenversicherung.

Volkssolidarität Bürgerhilfe e.V.
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